AGB

AGB

Unsere AGB

1 Vertragsabschluss / Leistungserbringung
Angebote sind freibleibend und gelten erst nach Auftragsbestätigung bzw. Rechnungslegung als angenommen. In allen Fällen, in denen der Auftragnehmer ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Leistungserbringung gehindert wird, ist er von dieser befreit.

2 Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen sowie der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) in der gültigen Fassung. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt. Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang
stehender Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3 Kreativ- und Planungsleistungen
Kreativ- und Planungsleistungen, die nachträglich ohne Beauftragung erbracht und durch den Kunden in Anspruch genommen werden, gelten als beauftragt. Diese werden entweder nach der gültigen HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) oder dem für die Leistung entsprechend aktuellen Stundensatz der Firma SG CONCEPTS GmbH & Co. KG verrechnet.

4 INNENAUSBAU / BAULEISTUNG

4.1 Vertragsgrundlage
Für Innenausbauten und Bauleistungen gilt die VOB in der gültigen Fassung.

5 GRAFIK, PRINTMEDIEN und GIVE AWAYS

5.1 Lieferung der Daten
Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Text- und Bildvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete Vorlagen oder beschädigte Dateien fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz.

5.2 Urheberrecht
Bei allen dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen und Vorlagen zur Erstellung und Produktion von Grafik, Printmedien und Give Aways versichert der Auftraggeber, dass er die Urheberrechte besitzt. Werden Urheberrechte Dritter verletzt, haftet allein der Auftraggeber. Entstehen hierdurch Kosten für den Auftragnehmer, sind diese vom Auftraggeber zu erstatten.

5.3 Freigabe / Haftung
Dem Auftraggeber wird vor der Drucklegung, Veröffentlichung oder Herstellung ein Vorabzug per Mail geschickt. Die vom Auftraggeber daraufhin erteilte Freigabe ist für die Produktion bindend. Für die Richtigkeit von Motiven und Inhalten übernimmt der Auftragnehmer nur Gewährleistung im Rahmen der vom Auftraggeber erteilten Freigabe.

5.4 Änderungen
Kosten für Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführungen und Lieferungen werden nach Stundensatz und Materialpreis berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen.

5.5 Korrekturabzüge / Druckunterlagen
Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftragsgebers geliefert. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung des Auftraggeber zu seinen Lasten zurückgesandt.

6 MESSEN / VERANSTALTUNGEN

6.1 Änderungen der Planung / Ausführung
Größere Änderungen des genehmigten Messestandes sowie Änderungen am bereits aufgebauten Messestand, soweit diese noch möglich sind, werden extra nach Aufwand (Stundensatz) berechnet. Für in der Grundausstattung enthaltene, vom Auftraggeber nicht benötigte Gegenstände werden keine anteiligen Rückzahlungen
oder Preisminderungen geleistet. Diese Gegenstände können nicht getauscht oder gegen andere Leistungen verrechnet werden. Es sei denn, dies ist gesondert schriftlich vereinbart. Falls bestellte Zusatzelemente nicht mehr vorrätig sein sollten,
behält sich der Auftragnehmer vor, Vergleichbares oder qualitativ Höherwertiges zu liefern.

6.2 Mietzeit
Die Mietgegenstände werden für die Dauer der Veranstaltung zur sachgerechten Nutzung überlassen. Ein Weiter- bzw. Untervermieten ist nur in Abstimmung mit dem Auftragnehmer möglich. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Auftragnehmers.

6.3 Lieferung Mietgegenstände
Die Auslieferung der Mietgegenstände erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Lieferung vor Beginn der Veranstaltung. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

6.4 Übergabe an den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist bei Übernahme verpflichtet, sich von der Vollständigkeit des Leistungsumfanges, dessen Mangelfreiheit und richtiger Funktion zu überzeugen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Prüfungs- und Rügepflicht, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände und Leistungen als genehmigt /
mangelfrei. Die Übernahme gilt als Bestätigung der Vollständigkeit des Leistungsumfanges und des einwandfreien Zustandes. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von eingewiesenem Personal bedient werden. Insbesondere dürfen keine eigenmächtigen baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Montagen von Bildern und Grafiken dürfen nur nach Rücksprache
mit dem Auftragnehmer erfolgen. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Vertrages.
6.5 Übergabe an den Auftragnehmer
Der Auftraggeber hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Auftragnehmer in seiner Verantwortung. Bei Messen und Veranstaltungen gilt diese Regelung bis zur Rücknahme durch den Auftragnehmer. Die bei Übergabe an den Auftragnehmer
festgestellten Beschädigungen der Mietgegenstände werden in einem Übergabeprotokoll dokumentiert und sind vom Auftraggeber gegenzuzeichnen. Für die dokumentierten Schäden haftet der Auftraggeber. Falls kein Ansprechpartner des Auftraggebers vor Ort ist, ist das Übergabeprotokoll auch ohne Unterschrift für beide Seiten bindend. Der Mietgegenstand ist nach Ende der Mietzeit abholfertig
bereitzustellen. Messestände sind demzufolge leer und sauber zu hinterlassen. Etwaige Beseitigungskosten für hinterlassenes Prospektmaterial, Verunreinigungen etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für in dem Messestand verbliebene Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Stattdessen ist er berechtigt diese im Rahmen des Abbaus auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

6.6 Haftung des Auftraggebers
Während der Mietzeit ist alleine der Auftraggeber für die Mietsache verantwortlich und haftet für alle Schäden an Bauelementen und Einrichtungsgegenständen zivil- und strafrechtlich in vollem Umfang. Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des Auftraggebers beginnt bei Anlieferung und endet mit Abholung der Mietsache.
Jegliche Haftung seitens des Auftragnehmers für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

6.7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Möbel zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind dennoch durch den Transport Mangelerscheinungen möglich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge muss dem Auftragnehmer bis 13.00 Uhr am Tag vor Veranstaltungsbeginn erreichen, da Wandlungs- und Minderansprüche sonst nicht anerkannt werden. Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben
bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.

6.8 Rücktritt
Der Rücktritt von einem erteilten Auftrag ist bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zulässig. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird der volle Preis berechnet. Ist bei Messeständen oder Möblierung eine Weitervermietung möglich, werden nur die bis dahin entstandenen Kosten berechnet.

6.9 Technische Installation
Die Hauptanschlüsse für Strom und Wasser sowie das Anschließen des Standes an das Versorgungsnetz werden beim Veranstalter zu Lasten des Auftraggebers bestellt.
Bei betriebsbedingten Störungen bzw. Versorgungsausfällen und nachfolgenden Beeinträchtigungen kann keine Haftung für Folgeschäden übernommen werden, soweit dem Auftragnehmer keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Eigenmächtiger Umbau der Standverteilung sowie Manipulation und Veränderungen am Miet- und Installationsmaterial sind verboten. Für eventuelle
Folgeschäden durch unsachgemäße Handhabungen bzw. Veränderungen haftet der Verursacher. Das Weiterleiten bzw. Unterverteilen an Nachbarstände ist generell untersagt. Alle zum Einsatz gebrachten Geräte und Installationen im Messestand
haben den entsprechenden Standards und Vorschriften Deutschlands bzw. Europas zu entsprechen. Eventuell entstehende Schäden durch schadhafte Geräte gehen zu Lasten des Verursachers.

6.10 Auftragsbestätigung / Auftragserteilung / Auftraggeber
Die Rechnungslegung oder Auftragsbestätigung des Auftraggebers gilt als Auftragsbestätigung. Eine gesonderte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zugesandt. Bei Auftragserteilung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird ein Aufschlag von 25 % erhoben. Die vorherige und volle Bezahlung aller Rechnungsbeträge ist
Voraussetzung für die Standübergabe. Ein Versorgungsanspruch entsteht erst nach hundertprozentigem Ausgleich der gesamten Rechnung.

7 Aufbewahrungspflicht des Auftragnehmers
Die Pflicht des Auftragsnehmers zur Aufbewahrung der Daten endet sechs Monate nach Ablauf des Vertrages.

8 Schadensersatzansprüche gegen Auftragnehmer
Alle Schadensansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren in sechs Monaten ab Lieferung.

9 Preise
Die genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10 Zahlungsbedingungen
Die Rechnung für die Leistung des Auftragnehmers ist sofort nach Erhalt bzw. zum in der Rechnung angegebenen Termin in einer Summe zur Zahlung fällig.
Befindet sich der Auftraggeber länger als einen Monat im Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank als vereinbart. Schecks, Wechsel und verwandte Zahlungsmittel werden er-
füllungshalber angenommen. Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Auslieferung oder Versorgung im Falle des Zahlungsverzuges zu verweigern bzw. ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen.

11 Vertragsänderungen / Nebenabreden / Gültigkeit
Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im Ergebnis gleich- oder soweit wie möglich nahekommende Regelung ersetzen.

12 Rechtszustand
Gerichtsstand ist Wolfsburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland