1 Vertragsabschluss / Leistungserbringung
Angebote sind freibleibend und gelten erst nach Auftragsbestätigung bzw. Rechnungslegung als angenommen. In allen Fällen, in denen der Auftragnehmer ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Leistungserbringung gehindert wird, ist er von dieser befreit.
2 Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen sowie der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) in der gültigen Fassung. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt. Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang
stehender Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3 Kreativ- und Planungsleistungen
Kreativ- und Planungsleistungen, die nachträglich ohne Beauftragung erbracht und durch den Kunden in Anspruch genommen werden, gelten als beauftragt. Diese werden entweder nach der gültigen HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) oder dem für die Leistung entsprechend aktuellen Stundensatz der Firma SG CONCEPTS GmbH & Co. KG verrechnet.
4 INNENAUSBAU / BAULEISTUNG
4.1 Vertragsgrundlage
Für Innenausbauten und Bauleistungen gilt die VOB in der gültigen Fassung.
5 GRAFIK, PRINTMEDIEN und GIVE AWAYS
5.1 Lieferung der Daten
Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Text- und Bildvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete Vorlagen oder beschädigte Dateien fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz.
5.2 Urheberrecht
Bei allen dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen und Vorlagen zur Erstellung und Produktion von Grafik, Printmedien und Give Aways versichert der Auftraggeber, dass er die Urheberrechte besitzt. Werden Urheberrechte Dritter verletzt, haftet allein der Auftraggeber. Entstehen hierdurch Kosten für den Auftragnehmer, sind diese vom Auftraggeber zu erstatten.
5.3 Freigabe / Haftung
Dem Auftraggeber wird vor der Drucklegung, Veröffentlichung oder Herstellung ein Vorabzug per Mail geschickt. Die vom Auftraggeber daraufhin erteilte Freigabe ist für die Produktion bindend. Für die Richtigkeit von Motiven und Inhalten übernimmt der Auftragnehmer nur Gewährleistung im Rahmen der vom Auftraggeber erteilten Freigabe.
5.4 Änderungen
Kosten für Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführungen und Lieferungen werden nach Stundensatz und Materialpreis berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.5 Korrekturabzüge / Druckunterlagen
Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftragsgebers geliefert. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung des Auftraggeber zu seinen Lasten zurückgesandt.
6 MESSEN / VERANSTALTUNGEN
6.1 Änderungen der Planung / Ausführung
Größere Änderungen des genehmigten Messestandes sowie Änderungen am bereits aufgebauten Messestand, soweit diese noch möglich sind, werden extra nach Aufwand (Stundensatz) berechnet. Für in der Grundausstattung enthaltene, vom Auftraggeber nicht benötigte Gegenstände werden keine anteiligen Rückzahlungen
oder Preisminderungen geleistet. Diese Gegenstände können nicht getauscht oder gegen andere Leistungen verrechnet werden. Es sei denn, dies ist gesondert schriftlich vereinbart. Falls bestellte Zusatzelemente nicht mehr vorrätig sein sollten,
behält sich der Auftragnehmer vor, Vergleichbares oder qualitativ Höherwertiges zu liefern.
6.2 Mietzeit
Die Mietgegenstände werden für die Dauer der Veranstaltung zur sachgerechten Nutzung überlassen. Ein Weiter- bzw. Untervermieten ist nur in Abstimmung mit dem Auftragnehmer möglich. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Auftragnehmers.
6.3 Lieferung Mietgegenstände
Die Auslieferung der Mietgegenstände erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Lieferung vor Beginn der Veranstaltung. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
6.4 Übergabe an den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist bei Übernahme verpflichtet, sich von der Vollständigkeit des Leistungsumfanges, dessen Mangelfreiheit und richtiger Funktion zu überzeugen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Prüfungs- und Rügepflicht, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände und Leistungen als genehmigt /
mangelfrei. Die Übernahme gilt als Bestätigung der Vollständigkeit des Leistungsumfanges und des einwandfreien Zustandes. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von eingewiesenem Personal bedient werden. Insbesondere dürfen keine eigenmächtigen baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Montagen von Bildern und Grafiken dürfen nur nach Rücksprache
mit dem Auftragnehmer erfolgen. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Vertrages.